Disposables
Disposables sind Einweg-E-Zigaretten (E-Zigarette eigentlich: mobiler Liquidzerstäuber/Atomizer). Sie sind vorbefüllt und vorgeladen im Handel zu erwerben und sollen Tabakraucher durch einfachste Nutzung und Handhabung abholen.
Sie sind klein, leicht und kompakt und ähneln in Form und Farbe oft USB-Speichersticks.
Eine Disposable besteht aus einer vorbefüllten Tank-Atomizer-Einheit und einer Energieversorgung (Batterie). Für die Stromversorgung kommen eigentlich wiederaufladbare LiIo-Akkuzellen zum Einsatz, die aber in dem Einweg-Gerät nicht erneut aufladbar sind. Das Auslösen der Vernebelung erfolgt durch eine Zugatomatik, die beim Ziehen am Mundstück den Atomizer mit Strom versorgt und die Vernebelung auslöst.
Disposables werden überwiegend an Tankstellen, Kiosken und in einigen Supermärkten angeboten. Der Fachhandel bietet diese aber inzwischen auch zunehmend an.
Kritik
Disposables bergen in erster Linie ein Umweltschutzproblem. Sie bestehen aus Kunststoffen, Metallen, elektronischen Bauelementen und Lithiu-Ionen-Akkuzellen, die nur für sehr kurze Zeit genutzt werden. Ein typischer Raucher benötigt täglich voraussichtlich zwei solcher Geräte, die nach der Nutzung (Batterie und/oder Liquidtank leer) zu problematischem Abfall werden. Es gibt vereinzelte Rücknahmestellen und es besteht auch die Möglichkeit, die Akkuzelle nach dem Ende der Lebensdauer aus dem Gerät zu entfernen, diese bei einer Batterie-Sammelstelle abzugeben und den Rest in der Wertstofftonne zu entsorgen, doch die Praxis zeigt leider, dass die gebrauchten Disposables eher entsorgt werden, wie Zigarettenstummel: Sie landen im normalen Hausmüll oder in der Natur.
Ein weiteres Problem ist die in der Praxis recht unregulierte Vermarktung, obwohl sie tatsächlich unter die Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakErzG - Deutschland; in anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es entsprechende Gesetze) fallen. So werden nicht angemeldete Geräte angeboten und zahlreiche Geräte welche die gesetzlichen Beschränkungen nicht einhalten (Tankvolumen bis maximal 2 ml; Nikotinkonzentration bis maximal 2 % - entspricht 20 mg/ml; Verpackungsvorschriften, Beipackzettel; Warnhinweise). Eine Überwachung ist kaum möglich, weil sie überwiegend außerhalb des kontrollierten Fachhandels verkauft werden.
Besonders problematisch ist auch die kaum stattfindende Anwendung des Jugendschutzgesetzes. Während die Gegner des E-Dampfens gerne behaupteten, die üblichen E-Dampf-Geräte würden in erster Linie für eine junge Käuferschaft vermarktet, was nicht den Tatsachen entspricht, hätten sie bei den Disposables durchaus recht. Das teilweise aggressive Marketing, insbesondere durch Influencer, richtet sich tatsächlich an den jüngeren Konsumenten. So gibt es inzwischen Disposables, die in der Form eines Eis am Stiel angeboten werden, was nun nicht unbedingt speziell für die Kundengruppe der Tabakraucher attraktiv sein könnte. Hinzu kommt, dass es durch den Verkauf als Nischenprodukt außerhalb des Fachhandels für Minderjährige sehr einfach ist, diese Produkte zu erwerben, obwohl dies in Deutschland z.B. nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist. Derzeit (2022) findet gerade auch unter Minderjährigen ein regelrechter Hype um diese Produkte statt.